Presse & Media


Liebe:r Medienvertreter:in,

Hier kannst du deine Presseakkreditierung fürs ELF24 beantragen und gleichzeitig auf unsere Mediendatenbank zugreifen. Vielen Dank, dass du das Electric Love Festival für deine Berichterstattung in Betracht ziehst. Für alle Anfragen kontaktier uns gerne: press@electriclove.at.

Electric Love Festival

Akkreditierungs Anfrage für das Electric Love 2024

Fülle das untenstehende Formular aus, um deine Presseakkreditierung für das Electric Love Festival (4.-6. Juli 2024, Salzburgring, Österreich) zu beantragen. Jede Person, die eine Akkreditierung benötigt, muss das Formular selbst ausfüllen.

Wenn du Fragen hast, kontaktiere uns bitte per E-Mail: press@electriclove.at

Mediadatenbank

Registriere dich bei unserer Mediendatenbank, um Zugang zu Fotos, Videos und Brand Kits zu erhalten. Fotografen müssen genannt werden, die Urheberrechtsinformationen sind im Dateinamen zu finden. Klicke auf den untenstehenden Link, um Zugang anzufordern.

PRESSE-RICHTLINIEN

Alle Aufnahmen, ob Foto, Video oder Audio, müssen sichtbar oder hörbar als Aufnahmen des Electric Love Festivals gekennzeichnet sein. Als Veranstalter muss die Electric Love GmbH & Co KG bei Foto- und Videoaufnahmen sichtbar zitiert werden.

Es ist untersagt, die Bilder des Electric Love Festivals für die Bewerbung und Berichterstattung anderer Veranstaltungen, Produkte oder Künstler zu verwenden. Es ist verboten, auf Videos, die auf Plattformen wie Youtube o.ä. hochgeladen werden, Titel wie “Official”, “Official Aftermovie” oder andere Formulierungen zu verwenden, die darauf hindeuten, dass es sich um ein offizielles Electric Love Festival-Video handelt.

Die Electric Love GmbH & Co KG ist berechtigt, die Foto-, Video- oder Audioaufnahmen für die eigene Bewerbung und Berichterstattung zu verwenden. Die Electric Love GmbH & Co KG darf die Aufnahmen an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung durch diese weitergeben. Auf das Recht, den Urheber zu nennen, wird ausdrücklich verzichtet. Die Electric Love GmbH & Co KG versucht, den Urheber zu nennen, soweit dies möglich und praktikabel ist, aber die Entscheidung liegt bei den Verlagen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtsstand Salzburg Stadt.